Anwaltskanzlei Rehling

Prozesskostenhilfe

 

Sollten Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sein, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, können Sie auf Antrag Prozesskostenhilfe (PKH) erhalten. Diese Möglichkeit besteht, wenn die beabsichte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

 

 

Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, werden meine Gebühren und die Gerichtskosten vom Staat übernommen bzw. vorgeschossen, wenn festgestellt wird, dass Sie die Kosten zum Teil oder in Raten tragen können.

 

Die Kosten eines gegnerischen Rechtsanwalts müssen Sie dann selber aufbringen, wenn der Prozess verloren wird.