Anwaltskanzlei Rehling

Die Kosten

 

 

Viele Personen scheuen aus Kostengründen davor zurück Ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen oder sich gegen unbegründete Ansprüche zur Wehr zu setzen. Dies liegt oftmals an der Auffassung, dass ein Anwaltsbesuch bzw. eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ganz besonders teuer ist.


Für ein erstes Beratungsgespräch treffe ich mit Ihnen gerne eine individuelle Honorarvereinbarung.

 

 

In einigen Fällen besteht sogar die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dann entstehen für den Mandanten maximal Kosten in Höhe von 10,00 €.

In einem solchen Beratungsgespräch werden Sie bereits umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt, sowie über die  voraussichtlichen Kosten in Kenntnis gesetzt.


Sollte ich nach diesem Gespräch weiter für Sie tätig werden, berechnen sich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das dazu gehörige Vergütungsverzeichnis (VV RVG). In den überwiegenden Fällen ist die Höhe der Anwaltsgebühren abhängig vom jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert.